Vertragsarchitektur von CTO NOW
Für eine rechtssichere und transparente Zusammenarbeit bilden – je nach Art und Umfang des Mandats – folgende Dokumente gemeinsam die vertragliche Grundlage:
Offerte / Executive Proposal
Beschreibt Leistungsumfang, Ziele, Preise, Laufzeit, Annahmen sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Mandats.
Mandatsvertrag / Dienstleistungsvertrag
Regelt die Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten, Laufzeit, Kündigung, Vergütung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Leistungsbeschreibung (Statement of Work – SOW)
Definiert den konkreten Projektumfang, Deliverables, Meilensteine, Zeitplan, Verantwortlichkeiten, Annahmen, Abgrenzungen sowie den Umgang mit Zusatzleistungen und Change Requests.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Regeln die allgemeinen rechtlichen Grundlagen sämtlicher Dienstleistungen von CTO NOW, insbesondere Haftung, Zahlungsbedingungen, Datenschutz, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Mitwirkungspflichten sowie weitere allgemeine Vertragsbestimmungen.
Datenschutz- und Auftragsbearbeitungsvereinbarung (DPA/AVV) (falls erforderlich)
Wird abgeschlossen, sofern CTO NOW im Auftrag des Kunden Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) oder anwendbarer DSGVO bearbeitet.
Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) (optional)
Kann vor oder während eines Projekts abgeschlossen werden, wenn besonders vertrauliche Geschäfts-, Technologie- oder Forschungsinformationen ausgetauscht werden.
Service Level Agreement (SLA) (optional)
Definiert Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Supportzeiten, Eskalationsprozesse sowie vereinbarte Service Levels.
Change Request Vereinbarung (optional)
Regelt die Genehmigung, Bewertung und Vergütung von Leistungsänderungen während laufender Projekte oder Mandate.
1. Geltungsbereich und Vertragsrangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die CTO NOW durch den im Impressum bezeichneten Rechtsträger gegenüber Unternehmen, selbstständig Erwerbenden, öffentlich-rechtlichen Organisationen, Vereinen, Stiftungen und anderen professionell handelnden Auftraggebern erbringt.
1.2 Erfasst werden insbesondere Executive Technology Assessments, Technology Health Checks, strategische Technologieberatung, CTO as a Service («CTOaaS»), Fractional- und Interim-CTO-Mandate, Governance-, Architektur-, Projektleitungs-, Programmleitungs-, Beschaffungs-, Implementierungs-, Support-, Schulungs-, Workshop- und Coaching-Leistungen.
1.3 Diese AGB sind auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen ausgerichtet. Zwingende Bestimmungen, die bei Verträgen mit Konsumentinnen oder Konsumenten nicht ausgeschlossen werden können, bleiben vorbehalten.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CTO NOW ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die Entgegennahme von Bestellungen, Purchase Orders oder Supplier-Onboarding-Dokumenten bedeutet keine stillschweigende Anerkennung entgegenstehender Einkaufsbedingungen.
1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens der unterzeichnete Einzel- oder Mandatsvertrag, zweitens das Statement of Work oder die Leistungsbeschreibung, drittens die akzeptierte Offerte und bestätigte Change Requests, viertens eine allfällige Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung, fünftens diese AGB und zuletzt sonstige Anhänge.
1.6 Zwingendes schweizerisches Recht geht jeder abweichenden Vertragsbestimmung vor.
2. Begriffe und Auslegung
2.1 «Arbeitstag» bezeichnet grundsätzlich einen Einsatztag von bis zu acht Arbeitsstunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, sofern die Offerte nichts anderes bestimmt.
2.2 «Executive-Tagessatz» bezeichnet den in der Offerte oder Preisliste genannten regulären Tagessatz. Als aktueller Preisanker gilt CHF 1’889.– exkl. MWST, sofern im Einzelvertrag kein anderer Satz vereinbart wird.
2.3 «Assessment» bezeichnet eine zeitlich und inhaltlich begrenzte strategische Bestandsaufnahme. Ein Assessment ist weder ein vollständiges technisches Audit noch ein Penetrationstest, eine Zertifizierung oder eine Implementierung.
2.4 «Deliverables» sind ausdrücklich vereinbarte Berichte, Roadmaps, Präsentationen, Konzepte, Protokolle, Richtlinien, Architekturunterlagen, Schulungsunterlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse.
2.5 «Hands-on-Leistungen» sind operative Tätigkeiten an Systemen, Konfigurationen, Netzwerken, Cloud-Plattformen, Endgeräten, Applikationen, Datenbeständen oder Sicherheitskomponenten.
2.6 «Change Request» bezeichnet jede dokumentierte Änderung von Umfang, Priorität, Termin, Ressourcen, Annahmen, Deliverables oder Verantwortlichkeiten.
2.7 «Textform» umfasst E-Mail, elektronisch signierte Dokumente, Freigaben in Projektplattformen und andere dauerhaft nachvollziehbare elektronische Mitteilungen.
2.8 Überschriften dienen nur der Übersicht. Singular umfasst den Plural und umgekehrt, soweit der Zusammenhang nichts anderes verlangt.
3. Offerten und Vertragsabschluss
3.1 Offerten von CTO NOW sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, können sie während zwanzig Kalendertagen ab Ausstellungsdatum angenommen werden.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronische Annahme, schriftliche Auftragsbestätigung, Freigabe per E-Mail oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3 Aufwandsschätzungen, Projektpläne und Terminangaben beruhen auf den bei Offertstellung verfügbaren Informationen. Ändern sich Grundlagen oder erweisen sich Annahmen als unzutreffend, dürfen Preis, Ressourcen und Terminplan angepasst werden.
3.4 Eine Bestellung des Kunden, die von der Offerte abweicht, gilt als neues Angebot. CTO NOW ist erst gebunden, wenn die Abweichung ausdrücklich angenommen wurde.
3.5 CTO NOW kann die Annahme eines Auftrags von einer Bonitätsprüfung, Vorauszahlung, Akontozahlung, Depotleistung, Identitätsprüfung oder der Klärung rechtlicher und sicherheitsbezogener Voraussetzungen abhängig machen.
3.6 Offerten, Kalkulationen, Präsentationen und Lösungsskizzen bleiben bis zum Vertragsabschluss vertraulich und dürfen nicht ohne Zustimmung zur Ausschreibung gegenüber anderen Anbietern verwendet werden.
4. Leistungsgrundsätze und Mandatscharakter
4.1 CTO NOW erbringt seine Leistungen fachgerecht, sorgfältig, unabhängig und unter Berücksichtigung des vereinbarten Prüfungs- und Leistungsumfangs.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk oder ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet CTO NOW eine sorgfältige Tätigkeit, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen, regulatorischen oder organisatorischen Ergebnisses.
4.3 Strategische Empfehlungen stellen Entscheidungsgrundlagen dar. Die Entscheidungshoheit über Unternehmensstrategie, Budget, Personal, Risikobereitschaft, Beschaffung und Umsetzung verbleibt beim Kunden und seinen zuständigen Organen.
4.4 CTO NOW darf Methoden, Reihenfolge, Werkzeuge und Arbeitstechniken fachlich zweckmässig bestimmen, solange die vereinbarten Ziele und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
4.5 Rechts-, Steuer-, Revisions-, Versicherungs- und Zertifizierungsleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen vereinbart wurden.
4.6 CTO NOW ist als unabhängiger Auftragnehmer tätig. Durch die Zusammenarbeit entsteht ohne ausdrückliche Vereinbarung weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft, einfache Gesellschaft, Agentur oder Vertretungsmacht.
5. Executive Technology Assessment
5.1 Das Executive Technology Assessment dient der strategischen Beurteilung der technologischen Ausgangslage, der Erkennung wesentlicher Risiken und Abhängigkeiten sowie der Priorisierung von Investitionen und Führungsentscheiden.
5.2 Das Paket «Executive Assessment START» wird, sofern in der Offerte bestätigt, zum Pauschalpreis von CHF 6’998.– exkl. MWST und für einen Umfang von bis zu fünf Arbeitstagen angeboten.
5.3 Der Standard-Scope von START gilt grundsätzlich für Organisationen mit bis zu zehn Mitarbeitenden oder produktiven Benutzerkonten, einem Hauptstandort, einer primären Cloud-Plattform, höchstens zwei geschäftskritischen Kernapplikationen und einer üblichen, nicht hochkomplexen Netzwerk- und Sicherheitsarchitektur.
5.4 Zum möglichen Standardumfang gehören Executive Kick-off, Interviews mit Geschäftsleitung und Schlüsselpersonen, Sichtung vorhandener Unterlagen, High-Level-Review von Infrastruktur, Cloud, Security und Organisation, Technology Health Check, Risiko- und Prioritätenbild, Executive Report, 90-Tage-Roadmap sowie eine Abschlusspräsentation für Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat.
5.5 Die Abschlusspräsentation ist eine strategische Ergebnis- und Entscheidungsbesprechung. Sie umfasst keine Konfiguration, Migration, technische Fehlerbehebung oder operative Projektumsetzung.
5.6 Das Assessment ist kein Penetrationstest, keine vollständige Schwachstellenanalyse, keine forensische Untersuchung, kein Compliance-Audit, keine Zertifizierung, keine Rechtsberatung und keine Garantie, dass sämtliche Risiken erkannt werden.
5.7 Die 90-Tage-Roadmap enthält priorisierte Empfehlungen, mögliche Verantwortlichkeiten und Umsetzungssequenzen. Sie begründet keinen Anspruch auf kostenlose Umsetzung.
5.8 Folgeleistungen wie Implementierung, Beschaffung, Projektleitung, Security-Hardening, Migration, Dokumentation oder laufende CTOaaS-Begleitung werden separat beauftragt und vergütet.
5.9 Kann der Kunde Unterlagen, Zugänge oder Interviewpartner nicht rechtzeitig bereitstellen, darf CTO NOW das Assessment auf Basis der verfügbaren Informationen abschliessen und Annahmen oder Einschränkungen transparent dokumentieren.
6. Leistungsabgrenzung, Zusatzleistungen und Change Requests
6.1 Massgeblich ist ausschliesslich der in Offerte, Vertrag oder Leistungsbeschreibung definierte Scope. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
6.2 Leistungen ausserhalb des definierten Leistungsumfangs werden nach vorgängiger Abstimmung zum regulären Executive-Tagessatz oder zu einem separat vereinbarten Satz verrechnet.
6.3 Als Zusatzleistungen gelten insbesondere zusätzliche Interviews, Standorte, Benutzer, Mandanten, Cloud-Plattformen, Kernapplikationen, Workshops, vertiefte technische Prüfungen, Spezialaudits, Datenbereinigungen, Herstellerabklärungen, Beschaffungen, Implementierungen, Dokumentationsaufbereitung und individuelle Sonderabklärungen.
6.4 Ein Change Request kann durch beide Parteien initiiert werden. Er soll Anlass, gewünschte Änderung, Auswirkungen auf Preis, Termine, Ressourcen, Risiken und Deliverables beschreiben.
6.5 Eine Freigabe in Textform durch eine bezeichnete Ansprechperson genügt. CTO NOW ist nicht verpflichtet, Änderungen ohne entsprechende Anpassung von Vergütung oder Terminplan anzunehmen.
6.6 Erkennt CTO NOW eine voraussichtliche Scope-Überschreitung, informiert CTO NOW den Kunden angemessen. Bis zur Freigabe dürfen die betroffenen Arbeiten ausgesetzt werden, ohne dass CTO NOW in Verzug gerät.
6.7 Kleinere, zur fachgerechten Erbringung zwingend notwendige Anpassungen dürfen nach Aufwand ausgeführt werden, sofern ein sofortiger Unterbruch unverhältnismässig wäre und die Kostenfolgen für den Kunden zumutbar bleiben.
7. CTO as a Service, Fractional CTO und Interim CTO
7.1 CTOaaS-, Fractional- und Interim-CTO-Mandate sind strategische Führungs- und Beratungsleistungen auf Zeit. Pensum, Verfügbarkeit, Entscheidungsbefugnisse, Berichtswege, Prioritäten und Vertretungsrechte werden im Mandatsvertrag festgelegt.
7.2 Ohne ausdrückliche Vollmacht ist CTO NOW nicht berechtigt, den Kunden rechtsgeschäftlich zu verpflichten, Verträge zu unterzeichnen, Zahlungen freizugeben, Personal einzustellen oder zu entlassen oder verbindliche Erklärungen gegenüber Behörden abzugeben.
7.3 CTO NOW kann an Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratssitzungen teilnehmen, Technologie-Roadmaps führen, Budgets vorbereiten, Provider steuern, Governance etablieren und Entscheidungsgrundlagen erarbeiten.
7.4 Die Organ- und Letztverantwortung verbleibt stets bei den zuständigen Organen des Kunden.
7.5 Monatliche Retainer sichern die vereinbarte Kapazität. Nicht bezogene Kapazität verfällt am Periodenende, sofern keine Übertragung ausdrücklich vereinbart wurde.
7.6 Mehrleistungen über den vereinbarten Retainer hinaus werden nach Freigabe zusätzlich verrechnet.
7.7 Eine ständige Rufbereitschaft, garantierte Reaktionszeit, 24/7-Verfügbarkeit oder Stellvertretung besteht nur, wenn ein separates Service Level Agreement vereinbart wurde.
7.8 CTO NOW darf gleichzeitig für andere Kunden tätig sein, sofern keine konkrete Konkurrenz- oder Interessenkonfliktsituation besteht.
8. Projektleitung, Programmleitung und Governance
8.1 Projekt- und Programmleitungsleistungen umfassen nur die ausdrücklich übertragenen Aufgaben, etwa Planung, Koordination, Risikomanagement, Statusberichterstattung, Providersteuerung, Qualitätskontrolle oder Entscheidungseskalation.
8.2 Der Kunde bleibt für Projekt-Sponsorship, Budgetfreigaben, interne Ressourcen, Fachentscheide, Beschaffungsfreigaben und die Umsetzung organisatorischer Massnahmen verantwortlich.
8.3 Projektpläne sind dynamische Führungsinstrumente. Abhängigkeiten von Dritten, internen Freigaben, Lieferfristen und technischen Erkenntnissen können Anpassungen erforderlich machen.
8.4 CTO NOW darf Projektgremien, Entscheidungswege, Protokollstandards und Eskalationsmechanismen vorschlagen. Verbindlich werden diese erst nach Freigabe.
8.5 Fehlende oder verspätete Entscheidungen des Kunden können als Projektrisiko dokumentiert werden und zu Termin- oder Kostenanpassungen führen.
8.6 Eine Projektleitung durch CTO NOW ersetzt nicht die fachliche Verantwortung von Herstellern, Implementierungspartnern, internen Systemverantwortlichen oder Sicherheitsverantwortlichen.
9. Hands-on-, Implementierungs- und Supportleistungen
9.1 Hands-on-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Sie sind vom strategischen Assessment und von Executive-Präsentationen getrennt.
9.2 Vor produktiven Änderungen sorgt der Kunde für aktuelle, getestete und wiederherstellbare Backups, geeignete Wartungsfenster, Berechtigungen, Ansprechpartner und erforderliche Freigaben.
9.3 CTO NOW darf eine Umsetzung ablehnen oder unterbrechen, wenn Backups, Zugänge, Freigaben, Sicherheitsvoraussetzungen oder Rückfallpläne fehlen.
9.4 Änderungen an produktiven Systemen können trotz fachgerechter Durchführung zu Unterbrüchen, Kompatibilitätsproblemen, Dateninkonsistenzen oder Wiederherstellungsbedarf führen. Solche systemimmanenten Risiken gelten nicht als Pflichtverletzung, sofern CTO NOW sorgfältig und gemäss Freigabe gehandelt hat.
9.5 Notfall-, Wiederherstellungs- und ausserplanmässige Supportarbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
9.6 Für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze dürfen Zuschläge gemäss Offerte oder aktueller Preisliste berechnet werden.
9.7 CTO NOW ist berechtigt, technische Änderungen zu dokumentieren und die Bestätigung einer verantwortlichen Person zu verlangen.
10. Workshops, Schulungen, Coaching und Wissenstransfer
10.1 Inhalte, Lernziele, Teilnehmerzahl, Format, Sprache, Ort und Dauer von Workshops, Schulungen und Coachings ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
10.2 CTO NOW schuldet eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten Lernerfolg, Prüfungserfolg, Zertifikatsabschluss, Karrierefortschritt oder wirtschaftlichen Nutzen.
10.3 Der Kunde sorgt für geeignete Räumlichkeiten, technische Ausstattung, Zugänge, Teilnehmerinformationen und die Einhaltung interner Sicherheitsregeln.
10.4 Schulungsunterlagen dürfen ausschliesslich für den internen Gebrauch des vereinbarten Teilnehmerkreises genutzt werden. Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weiterverkauf oder Nutzung als eigenes Schulungsprodukt ist ohne Zustimmung untersagt.
10.5 Fehlt eine individuelle Stornierungsregelung, werden bei Absage weniger als zehn Arbeitstage vor Beginn 50 Prozent und bei weniger als fünf Arbeitstagen 100 Prozent des vereinbarten Honorars fällig; nachweislich eingesparte Aufwendungen werden angerechnet.
10.6 CTO NOW darf Inhalte aktualisieren, Beispiele ersetzen und den Ablauf didaktisch anpassen, sofern Lernziel und Leistungsniveau erhalten bleiben.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde stellt sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Systeme, Arbeitsplätze, Entscheidungen und Freigaben vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
11.2 Der Kunde bezeichnet eine entscheidungsbefugte Projekt- oder Mandatsleitung und stellt die Erreichbarkeit relevanter Fach- und Führungspersonen sicher.
11.3 Der Kunde informiert CTO NOW über regulatorische Vorgaben, Berufs- und Amtsgeheimnisse, kritische Betriebszeiten, bekannte Sicherheitsvorfälle, technische Altlasten und besondere Risiken.
11.4 Der Kunde sichert zu, zur Bereitstellung der Daten, Systeme, Dokumente und Zugänge berechtigt zu sein.
11.5 Der Kunde prüft Zwischenergebnisse und Entscheidungsunterlagen innerhalb angemessener Frist und weist auf Unstimmigkeiten hin.
11.6 Mehraufwand und Verzögerungen infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung werden zusätzlich verrechnet und verschieben Termine angemessen.
11.7 Unterlässt der Kunde eine wesentliche Mitwirkung trotz Aufforderung, kann CTO NOW den Auftrag sistieren, auf Basis verfügbarer Informationen abschliessen oder aus wichtigem Grund beenden.
12. Projektorganisation, Kommunikation und Dokumentation
12.1 Die Parteien bestimmen je eine verantwortliche Ansprechperson. Freigaben dieser Personen gelten als verbindlich, solange CTO NOW keine gegenteilige Mitteilung erhält.
12.2 CTO NOW darf Sitzungen protokollieren, Entscheide, Annahmen, Risiken und offene Punkte dokumentieren und zur Bestätigung versenden.
12.3 Erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen kein begründeter Widerspruch, darf CTO NOW das Protokoll als zutreffende Arbeitsgrundlage verwenden.
12.4 Projektplattformen, Ticket-Systeme, E-Mail und Videokonferenzen dürfen als offizielle Kommunikationskanäle verwendet werden.
12.5 Mündliche Weisungen mit wesentlichen Auswirkungen sollen in Textform bestätigt werden. CTO NOW darf die Ausführung bis zur Bestätigung zurückstellen.
12.6 Der Kunde trägt die Verantwortung für interne Kommunikation, Stakeholder-Management und die Weiterleitung von Entscheidungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13. Termine, Kapazitätsplanung und Verzögerungen
13.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Alle anderen Termine sind Planungsziele.
13.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, Change Requests, Drittanbieter, Lieferengpässen, Sicherheitsvorfällen, Krankheit, höherer Gewalt oder nicht kontrollierbarer Umstände verlängern Fristen angemessen.
13.3 Reservierte Einsatztage, die der Kunde kurzfristig verschiebt oder nicht nutzen kann, können verrechnet werden, soweit CTO NOW die Kapazität nicht anderweitig einsetzen kann.
13.4 Bei Absage eines reservierten Arbeitstags weniger als fünf Arbeitstage vor Einsatz können 75 Prozent, weniger als zwei Arbeitstage vorher 100 Prozent des Tagessatzes verrechnet werden, sofern die Offerte keine andere Regelung enthält.
13.5 CTO NOW informiert über erkennbare Verzögerungen und schlägt nach Möglichkeit Gegenmassnahmen vor. Zusätzliche Beschleunigungsmassnahmen sind nur nach Freigabe geschuldet.
13.6 CTO NOW darf geeignete Ersatzpersonen einsetzen, sofern Qualifikation, Vertraulichkeit und Kontinuität gewahrt bleiben.
14. Vergütung, Zahlungsfristen, Tagessätze, Pauschalen und Retainer
14.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders bezeichnet, in Schweizer Franken und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
14.2 Der reguläre CTO NOW Executive-Tagessatz beträgt gemäss aktueller Preisstruktur 2026 zwischen CHF 1’889.– und 2’955.– exkl. MWST, sofern die Offerte keinen anderen Satz nennt.
14.3 Bei kurzfristigen Executive-Mandaten mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwölf (12) Monaten erfolgt die Vergütung grundsätzlich als Honorar ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Sozialversicherungsbeiträgen von CTO NOW, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
14.4 Bei langfristigen Executive-Mandaten mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten können die Parteien im Mandatsvertrag vereinbaren, dass sich der Auftraggeber zusätzlich angemessen an den Sozialversicherungs- und Vorsorgekosten beteiligt. Art, Umfang, Höhe sowie die Zahlungsmodalitäten einer solchen Kostenbeteiligung werden ausschliesslich im Einzelvertrag oder Mandatsvertrag geregelt.
14.5 Pauschalpreise gelten ausschliesslich für den definierten Scope und die genannten Annahmen. Eine Pauschale stellt kein unbegrenztes Stunden- oder Leistungsbudget dar.
14.6 Retainer vergüten reservierte Kapazität, laufende Führung, Erreichbarkeit im vereinbarten Rahmen und definierte Leistungen. Nicht bezogene Kapazität wird nicht rückerstattet, sofern keine Übertragung vereinbart ist.
14.7 CTO NOW ist berechtigt, während der gesamten Vertragsdauer jederzeit angemessene Akonto-, Depot- oder Vorauszahlungen von bis zu 100 % des vereinbarten Brutto-Gesamtvertragswertes zu verlangen. Die Höhe der jeweiligen Akonto-, Depot- oder Vorauszahlung richtet sich nach Projektumfang, Laufzeit, Bonitäts- oder Risikoprüfung sowie den bereits reservierten Ressourcen und wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sämtliche geleisteten Akonto-, Depot- oder Vorauszahlungen werden nach Abschluss oder Beendigung des Mandats vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet. Ein Anspruch auf Verzinsung der geleisteten Beträge besteht, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
14.8 Preisnachlässe gelten nur für den konkret vereinbarten Auftrag und begründen keinen Anspruch für Folgeaufträge.
14.9 Sämtliche Rechnungen aus Mandats-, Beratungs-, Projekt- oder Dienstleistungsverträgen sind innert fünf (5) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar, sofern im Einzelvertrag oder in der Offerte keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
14.10 Verzögert der Auftraggeber die Zahlung oder bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass Zahlungen unbegründet hinausgezögert oder vertragliche Zahlungspflichten nicht eingehalten werden, ist CTO NOW berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weitere Arbeiten einzustellen, vereinbarte Sicherheiten, Akonto- oder Depotzahlungen zurückzubehalten sowie die Erfüllung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen abhängig zu machen.
14.11 Die Aussetzung oder Einstellung der Leistungen berührt die Gültigkeit der ausgestellten Rechnungen nicht. Sämtliche Forderungen bleiben in vollem Umfang geschuldet und können durch CTO NOW auf dem gesetzlichen Betreibungs- und Rechtsweg sowie mit sämtlichen nach schweizerischem Recht zulässigen Rechtsmitteln eingefordert und durchgesetzt werden. Der Auftraggeber trägt sämtliche dadurch entstehenden Inkasso-, Betreibungs-, Gerichts-, Anwalts- und Vollstreckungskosten, soweit diese gesetzlich oder gerichtlich zulässig sind.
14.12 Bei Dauermandaten darf CTO NOW Preise mit einer Vorankündigung von mindestens 5 Tagen an Kostenentwicklung, Marktbedingungen oder veränderten Leistungsumfang anpassen. Dem Kunden steht bei wesentlicher Erhöhung von max. 25% ein Kündigungsrecht auf den Änderungszeitpunkt zu.
15. Auslagen, Reisezeit und Drittaufwand
15.1 Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Park-, Kurier-, Lizenz-, Cloud-, Hardware-, Labor- und sonstige Drittanbieter-Kosten werden gemäss Offerte oder nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet.
15.2 Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird grundsätzlich zu 50 Prozent des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes verrechnet, sofern die Offerte nichts anderes bestimmt.
15.3 Innerhalb eines ausdrücklich definierten lokalen Einsatzradius kann Reisezeit eingeschlossen werden.
15.4 Bahnreisen erfolgen grundsätzlich in der 1. Klasse, Flugreisen bei Strecken bis vier Stunden in Economy und darüber nach vorgängiger Abstimmung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
15.5 CTO NOW holt für aussergewöhnliche Drittaufwendungen eine vorgängige Freigabe ein. Regelmässige oder bereits in der Offerte bezeichnete Kosten bedürfen keiner erneuten Einzelgenehmigung.
15.6 Währungsumrechnungen erfolgen zum effektiv belasteten Kurs zuzüglich allfälliger Transaktionsgebühren.
16. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
16.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar. Fehlt eine Frist, beträgt sie zehn Kalendertage ab Rechnungsdatum.
16.2 Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug, soweit rechtlich zulässig.
16.3 Auf überfälligen Beträgen ist der gesetzliche Verzugszins geschuldet. Zusätzlich können nachweisbare Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangt werden.
16.4 Bei Zahlungsverzug darf CTO NOW nach Ankündigung Leistungen aussetzen, Zugänge sperren, Deliverables zurückbehalten und für weitere Leistungen Vorauszahlung verlangen.
16.5 Termine verschieben sich um die Dauer der Sistierung und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
16.6 Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt nachvollziehbar mitzuteilen. Der unbestrittene Teil bleibt fristgerecht zahlbar.
16.7 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen nach ablauf der Zahlungsfrist, ist nur zulässig, wenn diese von CTO NOW anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wird.
16.8 Sämtliche Rechnungen, Akonto-, Depot- und Schlussabrechnungen können durch die im jeweiligen Mandatsvertrag bezeichnete externe Treuhandgesellschaft im Auftrag und im Namen von CTO NOW erstellt, versendet, verwaltet sowie hinsichtlich Zahlungseingängen, Mahnwesen und administrativer Vertragsabwicklung bearbeitet werden.
16.9 Die Beauftragung der Treuhandgesellschaft hat keinen Einfluss auf die Forderungsinhaberschaft; sämtliche Forderungen verbleiben ausschliesslich bei CTO NOW, sofern keine ausdrückliche schriftliche Forderungsabtretung vereinbart wurde.
16.10 CTO NOW ist jederzeit berechtigt, offene oder fällige Forderungen ganz oder teilweise an ein Forderungsmanagement-, Inkasso- oder Factoring-Unternehmen abzutreten oder zu veräussern. Sämtliche durch den Zahlungsverzug oder die Nichterfüllung der vertraglichen Zahlungspflichten verursachten Verwaltungs-, Treuhand-, Inkasso-, Betreibungs-, Gerichts-, Anwalts-, Vollstreckungs-, Forderungsmanagement- sowie allfällige Verluste aus einem Forderungsverkauf oder einer Forderungsabtretung gehen, soweit gesetzlich zulässig, zulasten des Auftraggebers.
16.11 CTO NOW ist berechtigt, den daraus entstehenden nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden als separate und unabhängige Forderung geltend zu machen; diese Schadenersatzforderung darf insgesamt höchstens 75% der ursprünglichen Brutto-Forderung betragen, soweit dies nach schweizerischem Recht zulässig ist.
16.12 Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung angerechnet, soweit gesetzlich zulässig.
17. Abnahme, Prüfung und Beanstandung
17.1 Soweit ein abnahmefähiges Deliverable vereinbart ist, prüft der Kunde dieses innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Übergabe.
17.2 Beanstandungen müssen konkrete, reproduzierbare und wesentliche Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung bezeichnen.
17.3 Ohne fristgerechte Beanstandung gilt das Deliverable als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig. Produktive Nutzung, Weitergabe, Freigabe oder vorbehaltlose Zahlung gelten ebenfalls als Indiz für die Abnahme.
17.4 Bei berechtigten Beanstandungen erhält CTO NOW zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung.
17.5 Unwesentliche Abweichungen, redaktionelle Fehler oder ästhetische Präferenzen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
17.6 Teilleistungen können separat abgenommen und fakturiert werden, sofern sie eigenständig nutzbar oder vertraglich als Meilenstein vorgesehen sind.
18. Sorgfalt, Gewährleistung und Nachbesserung
18.1 CTO NOW gewährleistet eine sorgfältige Leistungserbringung nach dem vereinbarten Kenntnis-, Prüfungs- und Leistungsumfang.
18.2 Empfehlungen, Prognosen, Business Cases, Einsparungsannahmen, Zeitpläne und Risikoeinschätzungen beruhen auf Annahmen und stellen keine Garantie dar.
18.3 Keine Gewähr besteht für Mängel oder Folgen, die auf unrichtigen Angaben, nicht offengelegten Umständen, Eingriffen des Kunden oder Dritter, Herstellerfehlern, Plattformänderungen, Updates, Cyberangriffen oder nicht befolgten Empfehlungen beruhen.
18.4 Bei berechtigten Mängeln kann CTO NOW nach eigener Wahl nachbessern oder eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
18.5 Erst wenn eine angemessene Nachbesserung endgültig scheitert, stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu, soweit diese nicht wirksam beschränkt wurden.
18.6 Soweit rechtlich zulässig, verjähren vertragliche Mängelansprüche zwölf Monate nach Übergabe oder Abschluss der betroffenen Leistung. Zwingende Fristen bleiben vorbehalten.
19. Drittanbieter, Hersteller, Cloud-Dienste und Subunternehmer
19.1 CTO NOW darf qualifizierte Mitarbeitende, Spezialisten und Subunternehmer beiziehen und bleibt für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion verantwortlich.
19.2 Drittprodukte und Cloud-Dienste unterliegen den Bedingungen, Verfügbarkeiten, Roadmaps, Sicherheitsmodellen und Lizenzregeln des jeweiligen Anbieters.
19.3 CTO NOW übernimmt keine Garantie für dauerhafte Funktion, Verfügbarkeit, Preisstabilität, Datenstandort, Hersteller-Support oder unveränderte Produktmerkmale von Drittanbietern.
19.4 Beschaffungs- oder Anbieterempfehlungen erfolgen nach fachlicher Einschätzung. Der Kunde schliesst Drittverträge grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
19.5 CTO NOW haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle, Sicherheitslücken oder Vertragsverletzungen von Drittanbietern, soweit CTO NOW diese nicht schuldhaft verursacht oder pflichtwidrig ausgewählt hat.
19.6 Provisionen, Referral Fees oder sonstige wirtschaftliche Interessen werden offengelegt, soweit sie eine Empfehlung wesentlich beeinflussen könnten.
19.7 Der Kunde prüft Lizenzbedingungen, Datenschutzanforderungen und regulatorische Zulässigkeit vor verbindlicher Bestellung.
20. Informationssicherheit und Cybersecurity
20.1 Beide Parteien treffen risikogerechte technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen für Systeme und Daten in ihrem Verantwortungsbereich.
20.2 Der Kunde bleibt für Gesamtsteuerung der Informationssicherheit, Zugriffsrechte, Datensicherung, Wiederherstellbarkeit, Business Continuity, regulatorische Vorgaben und Risikomanagement verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
20.3 CTO NOW meldet bekannt gewordene erhebliche Sicherheitsereignisse im Zusammenhang mit bearbeiteten Kundendaten ohne unangemessene Verzögerung.
20.4 Ein Security Review oder Technology Health Check kann Risiken reduzieren, aber keine vollständige Sicherheit gewährleisten.
20.5 Penetrationstests, aktive Scans, Social Engineering und vergleichbare Eingriffe erfolgen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Autorisierung und klarer Zieldefinition.
20.6 Der Kunde stellt sicher, dass Systeme und Daten im Testumfang rechtmässig geprüft werden dürfen und erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen.
20.7 Bei akuter Gefährdung darf CTO NOW Massnahmen unterbrechen, Zugänge sperren oder eine sofortige Entscheidung des Kunden verlangen.
20.8 Notfallunterstützung, Incident Response und Forensik sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
21. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
21.1 Die Parteien beachten das anwendbare schweizerische Datenschutzrecht. Ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung aufgrund des konkreten Angebots, Zielmarkts oder der betroffenen Personen anwendbar, werden die erforderlichen zusätzlichen Vereinbarungen getroffen.
21.2 Jede Partei ist für Datenbearbeitungen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
21.3 Bearbeitet CTO NOW Personendaten ausschliesslich im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
21.4 CTO NOW bearbeitet auftragsbezogene Personendaten nur für vereinbarte Zwecke, im erforderlichen Umfang und gemäss dokumentierten Weisungen, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
21.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Datenübermittlung, Weisungen und Bearbeitungszwecke rechtmässig sind und betroffene Personen angemessen informiert werden.
21.6 CTO NOW trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen und verpflichtet beigezogene Personen zur Vertraulichkeit.
21.7 Unterauftragsbearbeiter und grenzüberschreitende Bekanntgaben werden gemäss anwendbarem Recht und einer allfälligen Auftragsbearbeitungsvereinbarung geregelt.
21.8 CTO NOW unterstützt den Kunden im vereinbarten und erforderlichen Umfang bei Betroffenenanfragen, Sicherheitsverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Behördenanfragen. Zusatzaufwand wird vergütet, sofern CTO NOW den Anlass nicht schuldhaft verursacht hat.
21.9 Nach Mandatsende werden auftragsbezogene Personendaten nach Weisung zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Sicherungsinteressen entgegenstehen.
21.10 Die Datenschutzerklärung von CTO NOW ergänzt diese AGB für eigene Bearbeitungen, insbesondere Website-, Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten.
22. Künstliche Intelligenz und automatisierte Werkzeuge
22.1 CTO NOW kann KI-gestützte Werkzeuge zur Recherche, Strukturierung, Analyse, Dokumentation, Übersetzung, Qualitätssicherung oder Erstellung von Arbeitsentwürfen einsetzen.
22.2 Ein KI-Einsatz erfolgt nur, soweit er mit Vertraulichkeit, Datenschutz, Sicherheitsanforderungen, Berufsgeheimnissen und dokumentierten Kundenweisungen vereinbar ist.
22.3 Vertrauliche, besonders schützenswerte oder regulatorisch geschützte Informationen werden nicht ohne geeignete Schutzmassnahmen und erforderliche Freigaben in öffentlich zugängliche KI-Dienste eingegeben.
22.4 KI-generierte Inhalte werden im Rahmen des vereinbarten Auftrags fachlich plausibilisiert. Kritische Entscheidungen erfordern eine angemessene menschliche Prüfung.
22.5 Automatisierte Systeme können Fehler, Verzerrungen, veraltete Informationen oder unvollständige Ergebnisse erzeugen. CTO NOW schuldet keine absolute Fehlerfreiheit von KI-gestützten Zwischenergebnissen.
22.6 Der Kunde informiert CTO NOW vor Leistungsbeginn über interne Verbote oder besondere Vorgaben zum KI-Einsatz.
22.7 Kundendaten werden nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung und tragfähige Rechtsgrundlage zum Training eigener oder fremder allgemeiner KI-Modelle verwendet.
22.8 Bei Entwicklung kundenspezifischer KI-Lösungen werden Modellwahl, Datenquellen, Hosting, Protokollierung, menschliche Kontrolle und Haftungszuordnung separat geregelt.
23. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
23.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische, organisatorische, finanzielle und personenbezogene Informationen vertraulich.
23.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet und nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie dafür benötigen und angemessen verpflichtet sind.
23.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, bereits rechtmässig bekannt, unabhängig entwickelt oder rechtmässig von Dritten erhalten wurden.
23.4 Eine gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegung ist zulässig. Soweit erlaubt, wird die andere Partei vorgängig informiert.
23.5 Die Geheimhaltung gilt während der Vertragsdauer und fünf Jahre danach. Geschäftsgeheimnisse, Personendaten und gesetzlich besonders geschützte Informationen bleiben so lange geschützt, wie ihr Geheimnischarakter oder die gesetzliche Pflicht besteht.
23.6 Auf Wunsch sind vertrauliche Unterlagen nach Mandatsende zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
23.7 Eine separate Geheimhaltungsvereinbarung geht diesen Bestimmungen bei Widersprüchen vor.
24. Geistiges Eigentum, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
24.1 Vorbestehende Methoden, Frameworks, Vorlagen, Checklisten, Modelle, Softwarekomponenten, Bibliotheken, Skripte, Schulungsunterlagen, Marken und Know-how verbleiben bei CTO NOW oder den jeweiligen Rechteinhabern.
24.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Deliverables ein nicht ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur internen geschäftlichen Nutzung, soweit der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt.
24.3 Eine Veröffentlichung, Weiterveräusserung, Lizenzierung, Überlassung an Dritte, Bearbeitung zu einem Konkurrenzprodukt oder Nutzung als eigenes Beratungs- oder Schulungsprodukt ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
24.4 CTO NOW darf allgemeines Erfahrungswissen, Methoden und nicht kundenidentifizierende Erkenntnisse weiterverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
24.5 Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
24.6 Quellcode wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Entwicklungswerkzeuge, generische Module und interne Bibliotheken werden nicht automatisch übertragen.
24.7 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Nutzungsrechte an den betroffenen Deliverables zurückbehalten, soweit rechtlich zulässig.
24.8 Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
25. Haftung und Haftungsbeschränkung
25.1 CTO NOW haftet unbeschränkt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
25.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet CTO NOW, soweit rechtlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.
25.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Produktionsausfälle, Datenverlust, Reputationsschäden, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
25.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von CTO NOW aus und im Zusammenhang mit einem Auftrag auf die vom Kunden für den schadensauslösenden Auftrag in den letzten zwölf Monaten bezahlte Nettovergütung begrenzt. Eine abweichende absolute Haftungslimite kann im Einzelvertrag festgelegt werden.
25.5 CTO NOW haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, Nichtumsetzung oder abweichende Umsetzung von Empfehlungen, fehlerhafte Kundenangaben, Handlungen von Drittanbietern, Ausfälle externer Plattformen oder Sicherheitsvorfälle ausserhalb des kontrollierten Bereichs.
25.6 Der Kunde trägt die Verantwortung für Backups und Wiederherstellbarkeit. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit CTO NOW die Datensicherung ausdrücklich übernommen und den Verlust schuldhaft verursacht hat.
25.7 Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitenden und beigezogenen Hilfspersonen von CTO NOW.
25.8 Der Kunde hat erkennbare Schäden unverzüglich zu melden und zumutbare Massnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
25.9 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten, bleibt unberührt.
26. Laufzeit, Kündigung, Sistierung und Exit
26.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag.
26.2 Fehlt bei einem laufenden Mandat eine Regelung, kann jede Partei mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende kündigen.
26.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung, anhaltendem Zahlungsverzug, rechtswidrigen Weisungen, unzumutbaren Sicherheitsrisiken, Insolvenzgefahr oder schwerwiegendem Vertrauensverlust.
26.4 Vor einer ausserordentlichen Kündigung ist grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Behebung anzusetzen, sofern die Fortsetzung nicht unzumutbar oder eine Behebung offensichtlich ausgeschlossen ist.
26.5 Bis zum Beendigungsdatum erbrachte Leistungen, reservierte und nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten, genehmigte Verpflichtungen und Auslagen bleiben zahlbar.
26.6 Eine geordnete Übergabe, Dokumentation, Wissensübertragung oder Unterstützung eines Nachfolgers wird nach Aufwand vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im Mandat enthalten ist.
26.7 CTO NOW kann die Übergabe von der Begleichung fälliger unbestrittener Rechnungen abhängig machen, soweit rechtlich zulässig.
26.8 Bestimmungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, geistiges Eigentum, Haftung, Zahlung und Streitbeilegung wirken über das Vertragsende hinaus.
27. Abwerbeverbot, Interessenkonflikte, Referenzen und Compliance
27.1 Während eines Mandats und zwölf Monate danach unterlassen die Parteien die gezielte Abwerbung unmittelbar eingesetzter Mitarbeitender oder Subunternehmer der anderen Partei, soweit rechtlich zulässig.
27.2 Allgemeine Stellenanzeigen und nicht initiierte Bewerbungen bleiben ausgenommen.
27.3 Interessenkonflikte werden offengelegt, sobald sie erkannt werden. Die Parteien stimmen angemessene Schutzmassnahmen ab.
27.4 Eine Verwendung von Name, Logo, Projektbeschreibung oder Kundenstimme als Referenz erfolgt nur mit vorgängiger Zustimmung.
27.5 Anonymisierte Fallbeispiele sind zulässig, sofern eine Identifizierung vernünftigerweise ausgeschlossen ist.
27.6 Die Parteien halten anwendbare Korruptions-, Sanktions-, Exportkontroll-, Wettbewerbs-, Geldwäscherei- und Beschaffungsvorschriften ein.
27.7 CTO NOW kann rechtswidrige, unethische, diskriminierende oder sicherheitsgefährdende Weisungen ablehnen.
27.8 Geschenke oder Vorteile dürfen nur im gesetzlich und geschäftlich angemessenen Rahmen angenommen oder gewährt werden.
28. Höhere Gewalt und ausserordentliche Ereignisse
28.1 Keine Partei haftet für verspätete oder unterbliebene Leistung infolge von Ereignissen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle.
28.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Unruhen, behördliche Massnahmen, Strom- oder Netzausfälle, grossflächige Cybervorfälle, Arbeitskämpfe, Lieferengpässe und Ausfälle kritischer Drittanbieter.
28.3 Die betroffene Partei informiert die andere angemessen, beschreibt die voraussichtlichen Auswirkungen und bemüht sich um Schadensminderung und Wiederaufnahme.
28.4 Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
28.5 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags beenden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlbar.
28.6 Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen werden durch höhere Gewalt nicht aufgehoben.
29. Elektronische Kommunikation, Vertragsänderungen und Beweis
29.1 Die Parteien dürfen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr per E-Mail, Videokonferenz, Projektplattform und elektronischer Signatur kommunizieren.
29.2 Freigaben, Weisungen und Change Requests durch bezeichnete Ansprechpartner gelten als verbindlich, sofern CTO NOW nicht erkennen musste, dass die Person offensichtlich nicht befugt ist.
29.3 Der Kunde sorgt für aktuelle Kontaktangaben und prüft elektronische Kommunikationskanäle regelmässig.
29.4 Besonders sensible Daten sollen über vereinbarte sichere Kanäle übermittelt werden. Für die unverschlüsselte Übermittlung durch den Kunden trägt dieser das dadurch erhöhte Risiko.
29.5 Änderungen und Nebenabreden sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
29.6 Für einen abgeschlossenen Einzelauftrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene AGB-Fassung.
29.7 Bei Dauerschuldverhältnissen kann CTO NOW die AGB aus sachlichem Grund mit angemessener Vorankündigung ändern. Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung kann der Kunde auf den Änderungszeitpunkt kündigen.
29.8 Elektronische Aufzeichnungen, Projektprotokolle, Ticket-Historien und E-Mail-Korrespondenz dürfen im Streitfall als Beweismittel verwendet werden.
30. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
30.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein könnte.
30.2 Die Parteien bemühen sich vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens um eine geschäftliche Lösung. Auf Wunsch kann eine Mediation durchgeführt werden, ohne zwingende Fristen zu hemmen.
30.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, die politische Gemeinde am Sitz des Rechtsträgers von CTO NOW. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
30.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Die Parteien ersetzen sie durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
30.5 Die vorübergehende Nichtausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht.
30.6 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragen werden; ausgenommen sind Übertragungen im Rahmen einer Rechtsnachfolge oder Umstrukturierung, sofern die Vertragserfüllung nicht gefährdet wird.
30.7 Die deutsche Fassung ist massgeblich, soweit keine andere Vertragssprache ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
30.8 Stand dieser AGB: Juli 2026.